Die Satzung

SATZUNG DES VEREINS NWD-FREUNDE E.V.
FÖRDERVEREIN FÜR DIE GEMEINSCHAFTSSTIFTUNG NORDWESTDEUTSCHE PHILHARMONIE
Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 26. Juni 2013 in Herford

§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
(1) Der Verein führt den Namen "NWD-Freunde e.V.".Er ist ein Förderverein für die
GemeinschaftsStiftung Nordwestdeutsche Philharmonie. Er ist im Vereinsregister des
Amtsgerichts Bad Oeynhausen eingetragen.
(2) Der Verein hat seinen Sitz in Herford.
(3) Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit
(1) Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur. Insbesondere soll die
GemeinschaftsStiftung Nordwestdeutsche Philharmonie ideell und materiell unterstützt
und das Interesse der Bürger für die Nordwestdeutsche Philharmonie gestärkt werden.

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